Beitragsordnung

Beitragsordnung des Munich-Pro-Fighter e.V. (gemäß § 8 der Vereinssatzung).

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (§ 8 der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beträge treten am 12.10.2012 in Kraft.
  3. Monatsbeiträge

      monatlicher Beitrag Kickboxen / Pointfighting

    Erwachsene

    (Erstmitglied)                                          

    25,00 €

    Erwachsene

    (Zweitmitglied)

    20,00 €

    Studenten, Azubis

    bis 25 Jahre

    15,00 €

    Jugend

    14 bis 18 Jahre                                         

    15,00 €

    Kind

    bis 14 Jahre, oder 1. Kind bis 18 Jahre ( wenn ein Eltenteil Mitglied ist)

    10,00 €

    2. Kind

    bis 18 Jahre ( wenn ein Eltenteil Mitglied ist)

    5,00 €

    Passive Mitglieder

    5,-

    Fördernde Mitglieder

    selbst Festgesetzt

     

    Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.

    Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt  EUR 30,- (Beinhaltet Sportunfallversicherung für ein Jahr der ARAG und ein Vereins T-Shirt, welches im Training zu tragen ist).

     

     

  4. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen [vgl. § 4 (8)].

     

  5. Die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages erfolgt quartalsweise durch Abbuchungsverfahren bzw. durch Überweisung jeweils zum 15.01/15.04/15.07/15.10 jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.

     

  6. Anfallende Rückbuchungskosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.
    Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EUR 5,- pro Mahnung erhoben.

     

    Beitragskonto:
    Konto-Inhaber: Munich-Pro-Fighter e.V.
    Bank: Stadtsparkasse München
    IBAN: DE92701500001002129375
    SWIFT-BIC: SSKMDEMM

     

  7. Der Vereinsaustritt ist nur entspr. § 5 der Satzung möglich.

     

  8. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die Personen geschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.